Rechtsprechung
SG Aurich, 17.09.2009 - S 19 AS 163/06 |
Verfahrensgang
- SG Aurich, 17.09.2009 - S 19 AS 163/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2011 - L 13 AS 349/09
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2011 - L 13 AS 349/09 Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Aurich vom 17. September 2009 - S 19 AS 163/06 - zugelassen.
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts (SG) Aurich vom 17. September 2009 - S 19 AS 163/06 - ist zulässig und begründet.
In vergleichbarer Weise argumentiert auch das SG Aurich im mit der vorliegenden Nichtzulassungsbeschwerde angefochtenen Urteil vom 17. September 2009 (a. a. O., Seite 6 f.).
Mit seiner Entscheidung könnte sich das SG Aurich in einen Gegensatz zu einer Entscheidung eines Divergenzgerichts - konkret des Bundessozialgerichts - begeben haben, indem es ausgeführt hat, dass bei einem Objekt der "Größe von 50 - 70 qm" auch bei einem zu zahlenden Abschlag für Heizkosten i. H. von monatlich 170, 00 EUR, bei unterbliebenen weiteren Ermittlungen, nicht vom Vorliegen eines unangemessenen Heizverhaltens auszugehen sei (Urteil vom 17. September 2009, a. a. O., Seite 5).